Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.01.2020 GR/2020/001 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | 002/2020 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt, den Bebauungsplan Nr.
104 „Untere äußere Gärten“ in einem Teilbereich durch Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 226 "Untere äußere Gärten - Änderung I" zu ändern.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird. Der Geltungsbereich
ist im Entwurf der zeichnerischen Festsetzungen vom 19.12.2019 schwarz
gestrichelt umrandet. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden, von der Umweltprüfung, von der Erstellung eines Umweltberichts,
von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und
von der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen (§ 13 a Abs. 2 in Verbindung
mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch). Der Bebauungsplanentwurf
wird im Entwurf festgestellt. Er besteht aus den zeichnerischen Festsetzungen
und den textlichen Festsetzungen vom 19.12.2019, jeweils erstellt von ARP
Architektenpartnerschaft Stuttgart. Dem Planentwurf wird die Begründung von ARP
Architektenpartnerschaft Stuttgart vom 19.12.2019 beigefügt.
Dieser Planentwurf wird auf die Dauer eines Monats im Ortsbauamt des Bürgermeisteramts gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme durch Jedermann und zum Vorbringen von Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Die Behörden werden parallel zur Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und die Bebauungsplanauslegung ortsüblich bekannt zu machen.