Der Technische
Ausschuss des Gemeinderats der Gemeinde Urbach hat keine Einwände gegen die
Werbeanlage an der Fassade des Gebäudes Daimlerstraße 4 (FlSt. 498 UU). Wegen
der guten Einsehbarkeit des Gebäudes sollte auf Werbeanlagen auf dem Dach ganz
verzichtet werden und stattdessen weitere Werbeanlagen an der Fassade in
maximal der gleichen Größe wie die an der Nordseite beantragt angebracht
werden. Falls das Landratsamt dem Votum der Gemeinde nicht folgt, soll auf dem
Dach quasi ein Würfel mit Werbeanlagen an allen vier Seiten aufgestellt werden,
so dass die Konstruktion verdeckt wird, die Werbeanlagen auf das Maß 3,5 x 5
verkleinert werden und die Werbeanlagen sollen bündig mit der Attika
aufgestellt werden.