Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.01.2019 GR/2019/089 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1 |
Vorlage: | 003/2019 |
Der Gemeinderat der
Gemeinde Urbach nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplans Nr. 234 „Auf dem Urbach – Änderung Bildackerstraße 10“ zur
Kenntnis. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit
werden wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen. Die Begründung wird
unter Nr. 3 wie folgt berichtigt: In Satz 1 werden die Worte „gewerbliche
Baufläche“ ersetzt durch „Wohnbaufläche“.
Der Gemeinderat
beschließt die Satzungen über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 234
„Auf dem Urbach – Änderung Bildackerstraße 10“ und über die Örtlichen
Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 234 „Auf dem Urbach – Änderung
Bildackerstraße 10“ in Anlage 5 und 6 zu dieser Sitzungsvorlage. Es handelt
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wurde.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen den Behörden mitzuteilen und die Satzungsbeschlüsse ortsüblich bekanntzumachen. Das Planwerk tritt mit dieser Bekanntgabe in Kraft.