Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bebauungsplan Nr. 232 "Wagäcker - Änderung V" - Aufstellungsbeschluss, Entwurfsfeststellung, Auslegungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.03.2018   GR/2018/062 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage:  035/2018 

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt, den Bebauungsplan Nr. 213 „Wagäcker – Änderung IV“ durch Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232 „Wagäcker – Änderung V“ zu ändern. Es handelt sich um eine Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich ist im Entwurf der zeichnerischen Festsetzungen vom 20.03.2018 schwarz gestrichelt umrandet. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, von der Umweltprüfung, von der Erstellung eines Umweltberichts, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch). Der Bebauungsplanentwurf wird im Entwurf festgestellt. Er besteht aus den zeichnerischen Festsetzungen des Vermessungsbüros Käser Ingenieure GbR aus Plüderhausen vom 20.03.2018. Ihm wird die Begründung des Vermessungsbüros Käser Ingenieure GbR aus Plüderhausen vom 20.03.2018 beigefügt.

 

Dieser Planentwurf wird auf die Dauer eines Monats im Ortsbauamt des Bürgermeisteramts gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme durch Jedermann und zum Vorbringen von Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Die Behörden werden parallel zur Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und die Bebauungsplanauslegung ortsüblich bekannt zu machen.