Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 20.03.2018 GR/2018/062 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | 035/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Vorlage 216 KB | |
![]() | Anlage 1 Lageplan Entwurf vom 20.03.2018 354 KB | |
![]() | Anlage 2 Begründung Entwurf vom 20.03.2018 74 KB |
Der Gemeinderat der
Gemeinde Urbach beschließt, den Bebauungsplan Nr. 213 „Wagäcker –
Änderung IV“ durch Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232 „Wagäcker –
Änderung V“ zu ändern. Es handelt sich um eine Änderung eines
Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch. Der
Geltungsbereich ist im Entwurf der zeichnerischen Festsetzungen vom 20.03.2018
schwarz gestrichelt umrandet. Von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden, von der Umweltprüfung, von der Erstellung
eines Umweltberichts, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung wird
abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch). Der
Bebauungsplanentwurf wird im Entwurf festgestellt. Er besteht aus den
zeichnerischen Festsetzungen des Vermessungsbüros Käser Ingenieure GbR aus Plüderhausen
vom 20.03.2018. Ihm wird die Begründung des Vermessungsbüros Käser Ingenieure
GbR aus Plüderhausen vom 20.03.2018 beigefügt.
Dieser Planentwurf wird auf die Dauer eines Monats im Ortsbauamt des Bürgermeisteramts gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme durch Jedermann und zum Vorbringen von Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Die Behörden werden parallel zur Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und die Bebauungsplanauslegung ortsüblich bekannt zu machen.