Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Förderung der Kinderbetreuung durch den Tageselternverein durch Bezuschussung der Tageseltern

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.03.2018   GR/2018/062 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage:  045/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 216 KB Vorlage 216 KB

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt, dass rückwirkend ab 01.01.2018 folgende zusätzliche Förderung der Kinderbetreuung in Tagespflege erfolgt:

 

Der Tageselternverein Schorndorf und Umgebung e.V. (TEV) erhält

1.  für jedes in Tagespflege betreute Kind aus Urbach von 0 Jahren bis zum Schuleintritt 2 € pro Betreuungsstunde,

2.  für jedes in Tagespflege betreute Grundschulkind aus Urbach bis zum Abschluss der 4. Klasse 1 € pro Betreuungsstunde.

In beiden Fällen ist der Zuschuss der Gemeinde vom Tageselternverein direkt an die betreuenden Tageseltern weiterzuleiten.

 

Der Zuschuss pro Betreuungsstunde wird vierteljährlich jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. zwischen dem TEV und der Gemeinde abgerechnet. Basis der Abrechnung sind die jeweiligen Betreuungsstunden pro Tag der jeweils aktuell betreuten Kinder aus Urbach.

 

Diese zusätzliche Bezuschussung gilt zunächst bis 31.12.2019; für ihre Verlängerung bedarf es eines erneuten Gemeinderatsbeschlusses. Auch eine etwaige Änderung der Vergütung der Tageseltern durch das Land führt zu einer Überprüfung durch die Gemeinde Urbach, ob sie dem TEV den zusätzlichen Zuschuss dann noch weitergewähren bzw. in unveränderter Höhe weitergewähren will.

 

Die bisherige „Fallpauschalen“-Förderung von 550 € pro Kind und Jahr an den TEV wird ab 01.01.2018 auf 500 € reduziert.