Der Technische Ausschuss des Gemeinderats der Gemeinde
Urbach erteilt das gemeindliche Einvernehmen beim Anlegen eines Verkaufsplatzes
für Kraftfahrzeuge und Aufstellen eines Büro- und Lagercontainers auf dem
Grundstück Daimlerstraße 5 (FlSt. 493/1 UU) zu einer Befreiung wegen der Lage
der Stellplätze Nr. 1 – 13 teilweise außerhalb überbaubarer Grundstücksfläche,
sofern die Stellplätze auf einen Mindestabstand zur südwestlichen
Grundstücksgrenze von 1,50 m ins Grundstück hineinverschoben werden. Die Fläche
zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und den Stellplätzen ist zu begrünen
und mit heimischen Sträuchern zu bepflanzen, ausgenommen die Zufahrt; außerdem
sind hier die vom Bebauungsplan geforderten beiden hochstämmigen Laubbäume zu
pflanzen.